Baumeister Realitäten
Gebaut auf Vertrauen.

Ihre Immobilienkanzlei in Salzburg & Wien.
Professionelle Vermittlung. Persönliche Betreuung. Der richtige Preis für Ihre Immobilie.
Für Eigentümer und Käufer, die Wert auf Qualität, Vertrauen und ehrliche Beratung legen.
Immobilien in Salzburg & Wien — mit dem richtigen Partner.
Als inhabergeführte Immobilienkanzlei mit Standorten in Salzburg und Wien begleiten wir Eigentümer und Käufer in allen Marktsegmenten — vom gut gelegenen Erstbezug bis zur besonderen Liegenschaft. Professionell, transparent und mit dem Ziel, das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Wir nehmen uns für jedes Mandat die Zeit, die es braucht — nicht mehr, nicht weniger.

Individuelle Beratung statt standardisierter Massenabwicklung.
Strategisch. Diskret. Wertorientiert.
Jede Immobilie ist anders — und verdient eine Vermarktung, die dazu passt.
Wir analysieren Ihr Objekt, den Markt und die beste Vorgehensweise: von der
professionellen Positionierung bis zur gezielten Käuferansprache — immer mit
dem Ziel, den bestmöglichen Preis für Sie zu erzielen.
In Salzburg und Wien. Für alle Segmente.
Unsere aktuellen
Immobilien in Salzburg für Sie.

Klein genug zum Wohlfühlen. Groß genug zum Leben!
Kaufpreis:
EUR 310.000,--
Wohnnutzfläche:
ca. 54 qm
Zimmer:
2

Vision Grundstück. Der Moment, wenn aus Fläche Zukunft wird!
Kaufpreis:
EUR 900.000,--

Das Büro am Platz - "Ein Platz. Ein Stil. Ein Statement"
Mietpreis:
EUR 3.007,20 (inkl. BK/HK)
Nutzfläche:
ca. 137,36 qm
Zimmer:
5

RaumWerk 92 - "Klar gegliedert. Vielseitig nutzbar. Perfekt gelegen"
Mietpreis:
EUR 3.587,93 (inkl. BK/HK)
Nutzfläche:
ca. 261,13 qm
Zimmer:
5

Raumkunst Itzling - "Gestalten Sie Ihr Leben - mit Platz für alle Facetten"
Kaufpreis:
EUR 492.000,--
Wohnnutzfläche:
ca. 133,46 qm
Zimmer:
5

Wohnglück am Sonnenbalkon – "Ihr Rückzugsort im Herzen von Bad Ischl.“
Mietpreis:
EUR 685,-- inkl. BK/HK
Wohnnutzfläche:
ca. 42 qm
Zimmer:
1

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten?
Lassen Sie den aktuellen Marktwert einschätzen —
unverbindlich, persönlich und in Salzburg wie Wien.
Kunden Rezensionen
FAQs
Was ist beim Verkauf einer Eigentumswohnung nach dem österreichischen
WEG zu beachten?
Beim Verkauf von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist insbesondere die Vorlage der Nutzwertgutachten, der Wohnungseigentumsvertrag, Beschlusssammlungen, der aktuelle Rücklagenstand sowie Protokolle der Eigentümerversammlungen notwendig. Wir begleiten Sie dabei professionell und sorgen für eine rechtssichere Verkaufsabwicklung.
Welche Rolle spielt die Hausverwaltung beim Verkauf einer Wohnung?
Die Hausverwaltung stellt zentrale Unterlagen zur Verfügung – etwa zur Höhe der Rücklage, laufenden Betriebskosten oder geplanten Sanierungen. Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit der Verwaltung und entlasten Sie im Verkaufsprozess.
Wer trägt die Maklerprovision in Österreich?
In Österreich ist die Maklerprovision gesetzlich geregelt (§ 6 ff. MaklerVO). Bei einem Kauf beträgt die Höchstprovision in der Regel 3 % des Kaufpreises zzgl. USt., sofern nicht anders vereinbart. Wer die Provision bezahlt – Käufer, Verkäufer oder beide – hängt vom konkreten Auftrag ab und wird transparent im Maklervertrag geregelt.
Welche Pflichten habe ich als Maklerkunde laut Maklergesetz?
Als Auftraggeber (Verkäufer oder Käufer) haben Sie u. a. Mitwirkungspflichten (§ 3 MaklerG) und müssen wahrheitsgemäße Angaben zum Objekt machen. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten gemäß Maklergesetz, Standesregeln und Konsumentenschutz.
Was bedeutet “Doppelmaklertätigkeit” in Österreich?
Ein Makler darf in Österreich sowohl für Käufer als auch für Verkäufer tätig sein – jedoch nur mit beiderseitigem Einverständnis (§ 5 MaklerG). Wir legen Doppelmaklertätigkeiten offen und sichern faire Interessenswahrung auf beiden Seiten.
Welche Vorschriften gelten bei der Vermietung nach MRG?
Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt insbesondere die Miethöhe, Befristung, Kündigungsschutz und Betriebskostenabrechnung. Ob ein Objekt dem Vollanwendungsbereich, Teilanwendungsbereich oder außerhalb des MRG unterliegt, hängt von Baujahr, Lage und Nutzung ab. Wir beraten Sie detailliert zur rechtssicheren Vermietung.
Was muss ich als Vermieter laut MRG bei Befristung und Kündigung beachten?
Befristete Mietverträge müssen mindestens 3 Jahre laufen (§ 29 MRG). Eine vorzeitige Kündigung durch den Vermieter ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wir erstellen Mietverträge, die rechtlich korrekt und gleichzeitig marktgerecht sind.
Welche rechtlichen Unterlagen benötige ich für den Immobilienverkauf?
Für eine vollständige Vermarktung benötigen Sie:
- Grundbuchsauszug
- Energieausweis (lt. EAVG 2012 verpflichtend)
- Nutzwertgutachten
- Wohnungseigentumsvertrag
- Betriebskostenabrechnung
- Rücklagenstand
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung und prüfen alle Unterlagen auf Vollständigkeit.
Ist ein Immobilienverkauf auch ohne gerichtliche Genehmigung möglich?
Bei Wohnungseigentum an Minderjährige oder wenn eine Eigentümerpartnerschaft besteht, kann unter bestimmten Umständen eine gerichtliche Genehmigung erforderlich sein (§ 30 WEG, § 215 AußStrG). Wir arbeiten bei Bedarf mit Notaren oder Rechtsanwälten zusammen, um eine rasche Abwicklung sicherzustellen.
Wie unterstützen Sie bei der Vermarktung rechtlich komplexer Objekte?
Ob denkmalgeschützte Immobilien, vermietete Objekte oder Altbauwohnungen mit Mietrechtsbindung: Wir analysieren die rechtlichen Rahmenbedingungen, stellen alle relevanten Informationen klar dar und finden gezielt die passende Zielgruppe – etwa Kapitalanleger, Eigennutzer oder Projektentwickler.